Bis 2024 gab es nur eine handvoll an Tuning- und Umbauteilen, welche rechtssicher und gesetzeskonform eintragbar waren. Die meisten Herstellernachweise bilden in Zukunft keine Eintragungsgrundlage. Einführung neuer EU Gesetzgebung bilden eine Verschärfung der Eintragungsproblematik